Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Nachfolgend abgedruckt sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninfor-mationen der Poolfeuer GmbH für Kaufverträge mit Verbrauchern und Unternehmer (hierzu unter A.) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen der Poolfeuer GmbH für Werkverträge mit Verbrauchern und Unternehmer (hierzu unter B.).
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Kaufverträge
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsgegenstand
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Poolfeuer GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer David Krys, Castroper Str. 99 45771 Datteln, Telefon: +49 (0) 2363 73579 00, E-Mail: info@poolfeuer.de (im Folgenden „Verkäu-fer“ genannt) und den Kund:innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Käufer“, gemein-schaftlich auch „Parteien“ genannt) des Verkäufers.
1.2. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwi-schen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingun-gen des Käufers die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbrau-cher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken ab-schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä-tigkeit handelt.
1.4. Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Waren“), die der Käufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Onlineshop angebotenen Waren abschließt.
1.5. Diese AGB gelten ferner für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren mit digitalen Elementen, sofern zwischen den Parteien oder in diesen AGB nichts anderes vereinbart wird. Bei Waren mit digitalen Elementen stellt der Verkäufer dem Käufer ne-ben der Ware digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen (nachfolgend „digitale Pro-dukte“) bereit, die in einer Weise in der Ware enthalten oder mit ihr verbunden sind, dass die Ware ihre Funktionen ohne sie nicht erfüllen kann.
1.6. Diese AGB gelten ferner für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Aus-tauschwaren, Versandrückläufer, Restposten und sonstigen sogenannten „B-Waren“ (im Folgenden mit gemeinsam mit Ware i.S.d. Ziffer 1.3. „Waren“ genannt). B-Waren sind Waren, die der Verkäufer mit deutlichen Preisnachlässen gegenüber dem Listenpreis der Ware i.S.d. Ziffer 1.3. und auf die jeweils angegebene Stückzahl der B-Ware begrenzt als B-Ware anbietet. B-Ware ist mindestens einmal ausgepackt oder ersatzverpackt worden und kann ggf. kleine optische Mängel an der B-Ware selbst oder an deren Zubehör (z.B. Gebrauchsspuren wie Fingerabdrücke oder Kratzer am Gehäuse) aufweisen. Beschädi-gungen an oder Aufkleber auf der Originalverpackung der B-Ware sind für die Bestim-mung der Ware als B-Ware unerheblich. Der Grad der optischen Beeinträchtigung der B-Ware hängt vom Einzelfall ab und wird in der jeweiligen Produktbeschreibung der B-Ware angegeben. Die B-Ware wird vor dem Verkauf auf technische Mängel geprüft. Sofern in der Produktbeschreibung der B-Ware nichts anderes vermerkt wird, ist die B-Ware frei von technischen Mängeln und entspricht der Ware i.S.d. Ziffer 1.3.
1.7. Diese AGB gelten ferner für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Wert- und Geschenkgutscheinen (nachfolgend „Wertgutscheine“) sowie die Lieferung von Akti-onsgutscheinen entsprechend, sofern zwischen den Parteien oder in diesen AGB nichts anderes vereinbart wird.
1.8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. je-denfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
2. Vertragsschluss und Vertragssprache
2.1. Der Käufer kann ein Angebot durch Ausfüllen und Absenden des im Onlineshop des Ver-käufers integrierten Online-Bestellformulars abgeben. Die vom Käufer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellformular und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte(n) und in den virtuellen Warenkorb geleg-te(n) Ware(n) ab. Der Käufer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechts-verbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Ferner kann der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung auch per Telefon, per Fax, per E-Mail, per Brief oder per Messenger-Nachricht gegenüber dem Verkäufer abgeben.
• indem er dem Käufer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeit-punkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer ist, oder
• indem er den Käufer die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Wa-re beim Käufer maßgeblich ist, oder
• indem die Zahlungstransaktion durch den vom Käufer in seiner Bestellung ausge-wählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 5.8.
2.2. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annah-me des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Käufer. Die Frist endet mit dem Ablauf der vom Verkäufer vorgenannten Frist. Nimmt der Ver-käufer das Angebot des Käufers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ab-lehnung des Angebots mit der Folge, dass der Verkäufer nicht mehr an seine Willenser-klärung gebunden ist.
2.3. Der Verkäufer speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss un-ter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach Absendung von des-sen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinaus-gehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Käufer in seinem Kundenkonto auf der Website des Verkäufers einsehen, sofern der Käufer vor Absendung der Bestellung ein Kundenkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Verkäufers gespeichert und können vom Käufer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Kundenkonto eingesehen und abgerufen werden.
2.4. Für Käufer, die Unternehmer sind, gilt: Der Verkäufer kann den Vertragstext einschließ-lich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2.6. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestell-abwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.7. Für Käufer, die Unternehmer sind, gilt: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertrags-verhältnisse mit dem Käufer.
3. Widerrufsrecht
3.1. Als Verbraucher steht dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
3.2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Uni-on liegen.
3.3. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
4. Liefer- und Versandbedingungen
4.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die während der Bestellung im Onlineshop angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich.
4.2. B-Ware wird grundsätzlich mit entsprechender Umverpackung in der Originalverpackung versendet. Ein späterer Umtausch oder eine nachfolgende Verrechnung gegen A-Ware ist nicht möglich. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist die B-Ware in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen versandfertig.
4.3. Die Lieferfrist und gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einem entsprechend bezeichneten Link „Zahlung & Versand“ oder bei der jeweiligen Produktbeschreibung im Onlineshop des Verkäufers.
4.4. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Verkäufer liefert nur an Käufer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Län-der haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Europäischen Union.
4.5. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkan-te“. In diesem Falle wird die Ware bis zu der nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkan-te der angegebenen Lieferadresse geliefert. Dies gilt nur, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
4.6. Bei Speditionsaufträge als Speergurt (z.B. bei Pool-Abdeckungen) mit einer Länge von 2,50 Meter, kann die Entladung nicht „frei Bordsteinkante“ erfolgen. Im Falle einer Be-stellung von Waren gem. Satz 1, erfolgt die Lieferung ohne Entladung an die angegebene Lieferanschrift. Der Käufer ist selbst für die Entladung der Waren verantwortlich.
4.7. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen. Dies gilt nicht im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung, wenn der Käufer als Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer die in der Widerrufsbeleh-rung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
4.8. Sofern der Käufer Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Käufer mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Schuldet der Verkäufer die Montage und den Einbau, geht die Gefahr mit der Beendigung der Montage- und Einbauleistungen und der Übergabe an den Käufer über.
Handelt der Käufer als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der ver-kauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versen-dung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Käufer diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
4.9. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Ware), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist trotz aller zumutbaren An-strengungen des Verkäufers nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil-weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft ab-geschlossen hat und weder den Verkäufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft.
4.10. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäu-fer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.11. Sofern der Käufer Verbraucher ist, wird dieser im Falle von angelieferten Waren mit of-fensichtlichen Transportschäden gebeten, diesen Fehler möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen. Die Versäu-mung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche so-wie deren Durchsetzung, insbesondere für die Gewährleistungsrechte des Käufers, kei-nerlei Konsequenzen.
4.12. Der Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Ware beim Verkäufer abzuholen. Im Falle einer Selbstabholung informiert der Verkäufer den Käufer zunächst in Textform (per E-Mail) darüber, dass die Ware zur Abholung bereitsteht. Der Käufer kann die Ware nach Benachrichtigung über die Abholbereitschaft und Terminabsprache am Geschäftssitz des Verkäufers abholen. Im Falle der Selbstabholung der Ware durch den Käufer werden kei-ne Versandkosten berechnet.
4.13. Der Verkäufer liefert nicht an Packstationen.
4.14. Eine Rückgabe von Waren ist nicht vor Ort bei Verkäufer möglich. Für die Rückgabe oder einen Widerruf als Verbraucher hat der Käufer dieselbe Versandart für die Rücksendung zu wählen, wie die Hinsendung durch den Verkäufer.
5. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
5.1. Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tage der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich anfallender Liefer- und Ver-sandkosten. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Liefer- und Versandkosten wer-den bei den jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
5.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustel-lung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leis-tung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.3. Für Käufer, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Wenn die Bestellung des Käufers ge-mäß Ziffer 4.11. durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, be-rechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.
5.4. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versand-kosten findet sich auch unter dem Link „Zahlung und Versand“. Die Versandkosten wer-den dem Käufer zudem auch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt und müssen bestätigt werden.
5.5. Ist der Käufer Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsab-schluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Ausführung der Dienstleistungen des Verkäufers Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Wäh-rungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Ab-gaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Drit-ten verlangte Entgelte, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entspre-chend den Kostensteigerungen oder der Kostensenkung zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
5.6. Ist der Käufer Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Wäh-rungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Ab-gaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Drit-ten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Verkäufer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20 % oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurück-zutreten. Dieses Recht muss vom Käufer unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Prei-ses geltend gemacht werden.
5.7. Sofern eine Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Käufer, wenn der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat. Zu diesen Kosten können u.a. Steuern, Zölle und sonstige öf-fentliche Abgaben sowie Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) zählen. Gegebenenfalls können einzel-ne der vorgenannten Kosten auch für Lieferungen in Länder innerhalb der Europäischen Union entstehen, wenn der Käufer die Zahlung von einem Land außerhalb der Europäi-schen Union aus vornimmt.
5.8. Der Käufer kann den Rechnungsbetrag nach seiner Wahl mit nachstehen-der/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:
5.9. Bei Auswahl der Zahlungsart „mollie“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungs-dienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (nachfol-gend „mollie“). Die einzelnen über mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Käu-fer im Onlineshop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen kann sich mollie weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbe-dingungen gelten, auf die der Käufer ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informa-tionen erhält der Käufer unter https://www.mollie.com/de/
5.10. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungs-dienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxem-bourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Käufer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar. Bei der Zahlungsab-wicklung kann sich PayPal auch der Dienste Dritter bedienen. Für den Fall, dass der Ver-käufer gegenüber dem Käufer in Vorleistung geht (z.B. Rechnungskauf oder Ratenzah-lung), tritt dieser seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal be-auftragten und dem Käufer konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Eine Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers setzt eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprü-fung durch PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister voraus. Der Verkäufer behält sich vor, die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prü-fungsergebnisses abzulehnen. Im Fall der Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Käufer den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Der Käufer kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt für allgemeine Anfragen des Käufers z.B. zu der Wa-re, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften zuständig.
5.11. Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Der Käufer ist im Falle der sofortigen Zahlung nach Vertragsschluss be-rechtigt, 2 % Skonto abzuziehen. Der Verkäufer teilt dem Käufer seine Bankverbindung mit. Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.
5.11.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte über Stripe“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss der Bestellung sofort zur Zahlung fällig. Stripe behält sich vor, eine Adress- und Bonitätsprüfung durchzuführen und die Zahlungsart bei negativer Adress- und Bonitäts-prüfung abzulehnen. Weitere Informationen erhält der Käufer im Bestellvorgang sowie unter stripe.com/de.
5.12. Für Käufer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungs-verzug. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs-schadens vor.
5.13. Für Unternehmer gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines wei-tergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Ver-käufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.14. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforde-rung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
5.15. Soweit der Käufer Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ausge-schlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Ver-tragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich.
5.16. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebe-nenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
6. Haftung für Mängel und Garantien
6.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:
6.2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Män-gelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch gem. § 445a BGB bleiben unberührt.
6.3. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Der Verkäufer leistet gegenüber dem Käufer nach sei-ner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaf-tung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
6.4. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigene Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers und die Herstelleranga-ben, die in den Vertrag einbezogen werden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
6.5. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelan-sprüche und berechtigt den Käufer nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verwei-gern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kauf-preis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemes-senen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfü-gung gestellt wird, haftet der Verkäufer lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
6.6. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nach-lässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausge-setzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder In-standsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehen-den Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
6.7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung er-folgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss die erforderlichen Angaben, wie den Grund der Rücksendung, den Käufernamen und die für die mangelhafte Ware vergebene Retouren Nummer enthalten, so dass der Verkäufer die zurückgesandte Ware zuordnen kann. Ist eine Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entgegennahme zurückge-sandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises. Die Kosten eines erneuten Versan-des der Ware sind in diesem Fall vom Käufer zu tragen.
6.8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unbe-rührt.
6.9. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfül-lungsgehilfen verursacht wurden:
• für ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungswei-se für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Ver-schweigen eines Mangels
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
6.10. Handelt der Käufer als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Un-tersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu ir-gendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dieser dem Verkäufer unverzüglich schrift-lich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersu-chung nicht erkennbar war. Dies gilt wiederum nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
7. Haftung für Schäden
7.1. Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzli-chen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit,
• bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
7.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässig-keit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertrags-zwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
7.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Sofern der Käufer Verbraucher ist, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelie-ferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises vor.
8.2. Sofern der Käufer Unternehmer ist, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelie-ferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forde-rungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forde-rungen) vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsge-mäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer - unabhängig von einer Verbindung oder Ver-mischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen - in Höhe des jeweiligen Rechnungsbe-trages inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Verkäufer ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzu-ziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer zieht die Forderungen nicht ein, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
9. Regelungen zur Verarbeitung von Waren nach käuferspezifischen Vorgaben
9.1. Sofern zwischen den Parteien neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware vertraglich vereinbart wird, ist der Käufer verpflichtet, alle für die Verarbeitung erforderli-chen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) in den von dem Verkäufer vorgegebenen Da-teiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, dem Verkäufer die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzu-räumen. Der Käufer ist für die Beschaffung und den Rechteerwerb der Inhalte selbst ver-antwortlich. Soweit der Käufer dem Verkäufer Inhalte überlässt, versichert er, zur Über-gabe und Verwendung der vorgenannten Inhalte berechtigt ist. Der Käufer ist insbeson-dere dafür verantwortlich, dass durch die Übergabe und Verwendung der Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
9.2. Soweit Dritte gegenüber dem Verkäufer Ansprüche geltend machen können, die im Zu-sammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Käufers durch den Verkäufer entstehen, ist der Käufer verpflichtet, den Ver-käufer und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten von den Ansprüchen Dritter freizustel-len. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. Der Käufer wird den Verkäufer unver-züglich informieren, wenn Dritte dem Verkäufer gegenüber unter die vorstehende Frei-stellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben, und ihm, soweit nach den Umstän-den des Einzelfalles möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle ihm verfügbaren In-formationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unver-züglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Darüber hinaus verpflich-tet sich der Käufer sämtliche dem Verkäufer entstehenden Rechtsverfolgungskosten im Rahmen der Inanspruchnahme durch Dritte, soweit diese notwendig und angemessen sind, zu übernehmen. Hierzu zählen insbesondere auch alle Gerichts- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe. Eine Kostenübernahme entfällt, wenn der Käufer die Rechts-verletzung nicht zu vertreten hat.
9.3. Soweit die vom Käufer überlassenen Inhalte gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, kann der Verkäufer die entsprechenden Verarbeitungsaufträge, auch nach Vertragsschluss, ablehnen. Ein Ver-stoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Käufer verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Ge-walt verherrlichende Inhalte überlässt.
10. Besondere Bedingungen für Montage- und Einbauleistungen
10.1. Sofern zwischen den Parteien neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. der Einbau der Ware beim Käufer sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Aufmaß) vereinbart wird, so gelten folgende Regelungen ergänzend:
10.2. Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte (Subunternehmer) einzuschalten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, hat der Käufer keinen Anspruch auf Auswahl ei-ner bestimmten Person für die Leistungserbringung.
10.3. Der Käufer wird den Verkäufer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird dem Verkäufer insbe-sondere die dafür erforderlichen Daten und Informationen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern bzw. Subunternehmern zu dem vereinbarten Termin und im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ermöglichen.
10.4. Soweit der Käufer dem Verkäufer Daten und Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten und Informationen be-rechtigt ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Käufer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Eine Verpflichtung zur Überprüfung besteht nur dann, wenn die Beschaffung der Daten und Informationen auf-grund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages in den Pflichtenkreis des Ver-käufers fällt.
10.5. Mit Beendigung der Montagearbeiten und Übergabe an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Käufer über.
10.6. Gegebenenfalls zusätzlich entstehende Kosten für Montage- und Einbauleistungen wer-den dem Käufer in der jeweiligen Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers mitgeteilt oder zwischen den Parteien gesondert vereinbart.
11. Besondere Bedingungen für Reparaturleistungen
11.1. Sofern zwischen den Parteien die Reparatur einer Sache des Käufers vereinbart wird, gelten folgende Regelungen:
11.2. Leistungs- und Erfüllungsort für Reparaturleistungen ist der Sitz des Käufers.
11.3. Die Ziffern 10.2., 10.3. und 10.4. gelten für Reparaturleistungen entsprechend.
11.4. Die vorbenannten Regelungen beschränken nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers im Hinblick auf einen zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag.
11.5. Der Verkäufer haftet für mangelhafte Reparaturleistungen nach den gesetzlich geltenden Vorschriften.
12. Überlassung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
12.1. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von dem Käufer im On-lineshop des Verkäufers im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
12.2. Aktionsgutscheine werden dem Käufer per E-Mail überlassen.
12.3. Der Käufer kann pro Bestellung nur einen Aktionsgutschein einlösen.
12.4. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, einzelne Waren von der Gutscheinaktion auszuschlie-ßen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
12.5. Der Käufer hat den Aktionsgutschein vor dem Abschluss des Bestellvorgangs in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld im Onlineshop des Verkäufers einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins nicht mehr möglich.
12.6. Der Warenwert darf nicht den Betrag des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss somit mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben des Aktionsgutscheins an den Käufer zu erstat-ten.
12.7. Soweit der Betrag des Aktionsgutscheins den Warenwert der Bestellung unterschreitet, hat der Käufer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Verkäufer zu er-statten. Hierfür kann der Käufer eine von dem Verkäufer im Onlineshop angebotene Zah-lungsart auswählen.
12.8. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.
12.9. Für Käufer, die Verbraucher sind, gilt ergänzend: Es erfolgt keine Erstattung des Aktions-gutscheins, wenn der Käufer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise erworbe-nen Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
12.10. Der Aktionsgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen Inhaber vor Leistungserbringung mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Aktionsgut-schein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Verkäufer hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.
13. Überlassung und Einlösen von Wertgutscheinen
13.1. Wertgutscheine können im Onlineshop des Verkäufers entgeltlich erworben und dort eingelöst werden, sofern sich aus dem Wertgutschein nichts anderes ergibt.
13.2. Wertgutscheine werden dem Käufer per E-Mail überlassen.
13.3. Wertgutscheine unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB und ver-lieren mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr des Wertgutscheinkaufs ihre Gültig-keit. Ein dem Käufer möglichweise zustehendes Restguthaben wird diesem bis zum Ab-laufdatum gutgeschrieben. Nach Eintritt des Ablaufdatums verfällt ein bestehendes Rest-guthaben.
13.4. Der Käufer hat den Wertgutschein vor dem Abschluss des Bestellvorgangs in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld im Onlineshop des Verkäufers einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Wertgutscheins nicht mehr möglich.
13.5. Der Käufer kann bei einer Bestellung auch mehrere Wertgutscheine einlösen.
13.6. Die Einlösung eines Wertgutscheins ist ausschließlich für den Kauf von Waren vorgese-hen. Der Kauf von weiteren Wertgutscheinen durch Einlösung eines Wertgutscheins ist nicht möglich.
13.7. Soweit der Betrag des Wertgutscheins den Warenwert der Bestellung unterschreitet, hat der Käufer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Verkäufer zu erstat-ten. Hierfür kann der Käufer eine von dem Verkäufer im Onlineshop angebotene Zah-lungsart auswählen.
13.8. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Wertgutscheins findet nicht statt.
13.9. Der Wertgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen Inhaber mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Wertgutschein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder die-sem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Verkäufer hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.
14. Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit der Verkäufer seiner vorherigen Informations-pflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko gemäß § 276 BGB oder eine Liefer- bzw. Leistungsgarantie übernommen hat. Als höhere Gewalt gelten unvorherseh-bare und unvermeidbare sowie außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einfluss-bereiches des Verkäufers liegen und trotz zumutbarer Bemühungen des Verkäufers nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können. Als Umstände höherer Gewalt gel-ten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Verfügungen von höherer Hand, Pandemien und Epidemien, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lie-ferengpässe, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Benennung Firma nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unbe-rührt.
15. Alternative Streitbeilegung
15.1. Für Käufer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außerge-richtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle ist der Verkäufer weder verpflichtet und noch bereit.
16. Verhaltenskodex
Der Verkäufer hat sich dem Verhaltenskodex von den Trusted Shops Qualitätskriterien unterworfen. Weitere Informationen findet der Käufer im Internet unter www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Ist der Käufer Unternehmer, gilt: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Käufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Käufers, ist ausgeschlossen.
17.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bun-desrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17.3. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Ver-brauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäi-schen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
17.4. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristi-sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver-hältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Ver-käufers. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leis-tungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 25.06.2024
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Werkverträge
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Poolfeuer GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer David Krys, Castroper Str. 99, 45771 Datteln, Deutschland, Tel.: +49 (0) 2363 73579 00, E-Mail: info@poolfeuer.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftrag-nehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, ge-meinsam auch „Parteien“). Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergän-zende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
1.2. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbe-standteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftrag-geber im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbrau-cher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken ab-schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä-tigkeit handelt.
1.4. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffe-ne, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in je-dem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbrin-gung von Montage-, Reparatur-, Einbau, Installation-, Schweißarbeiten durch den Auf-traggeber (nachfolgend „Leistungen“).
2.2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
2.3. Für Verträge über die Lieferung von Wert- und Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird. Wertgutscheine können über die Onlineshop entgeltlich erworben und dort eingelöst werden, sofern sich aus dem Gut-schein nichts anderes ergibt. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Auftragneh-mer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können vom Auftraggeber über die Website ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu er-bringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt der Auftragsbestäti-gung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.2. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklä-rungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
3.3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Beachtung aller behördlichen sowie gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Ei-ne Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
3.4. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen ver-pflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hin-blick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung eben-so wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Eintei-lung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Wei-se festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftragge-ber.
3.5. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.
4. Personal des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl, hinrei-chende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verant-wortlich. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schriftform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist der Auftragnehmer insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers allein weisungsbefugt. Bei-de Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlas-sung zu verhindern.
5. Subunternehmer des Auftragnehmers
5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbun-dene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten.
5.2. Der Auftragnehmer wird die Vereinbarungen mit seinem Subunternehmer so ausgestal-ten, dass sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB stehen.
6. Vertragsschluss und Vertragssprache
6.1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Auftragnehmers zum Ab-schluss eines Vertrags dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrags durch den Auftraggeber.
6.2. Der Auftraggeber kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Auftrag-nehmers integrierten Online-Bestellformular abgeben. Die vom Auftraggeber für das An-gebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Onli-ne-Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellformular und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Auftraggeber ein rechtsverbind-liches Vertragsangebot in Bezug auf die im virtuellen Warenkorb enthaltenen Leistungen ab. Der Auftraggeber kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindli-chen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Ferner kann der Auftraggeber eine rechtsverbindliche Bestellung auch per Fax, per E-Mail, per Brief oder per Messenger-Nachricht gegenüber dem Auftraggeber anmelden.
6.3. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Auftragneh-mer das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,
• indem er dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestäti-gung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber ist, oder
• indem die Zahlungstransaktion durch den vom Auftraggeber in seiner rechtsverbind-lichen Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeit-punkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 13., oder
• indem der Auftragnehmer mit der Ausführung der bestellten Leistungen auf Anfor-derung des Auftraggebers beginnt und dies dem Auftraggeber anzeigt.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annah-me des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftrag-geber. Die Frist endet mit dem Ablauf der in Ziffer 6.3. zuvor genannten Frist. Sofern der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Auftraggeber ist an seine Wil-lenserklärung nicht mehr gebunden.
6.4. Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Auftraggeber nach Absendung von dessen Beauftragung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine dar-über hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Auftraggeber in seinem Kundenkonto auf der Website des Auftragnehmers einsehen, sofern der Auftraggeber vor Absendung der Be-stellung ein Kundenkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Auf-tragnehmers gespeichert und können vom Auftraggeber unter Verwendung seiner Zu-gangsdaten im passwortgeschützten Kundenkonto eingesehen und abgerufen werden.
6.5. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind gilt: Der Auftragnehmer kann den Vertragstext einschließlich der AGB in Textform (per E-Mail) oder über einen Verweis auf eine Online-quelle (z.B. per Link) bereitstellen.
6.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
6.7. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Beauftragungsabwicklung an-gegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftrag-nehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftrag-geber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Beauftragungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
6.8. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ergänzend: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünfti-ge Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
6.9. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.
7. Widerrufsrecht
7.1. Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht erge-ben sich aus der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.
7.2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Uni-on liegen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwir-kungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer alle erforderli-chen Informationen und Daten zur Verfügung stellen (z.B. Bilder, Maße, örtliche Gege-benheiten) sofern diese Leistungen vertraglich nicht in den Pflichtenkreis des Auftrag-nehmers fallen. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
8.2. Für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten ist zu den üblichen Geschäftszeiten ungehinderter Zugang zur Anlage bzw. Räumlichkeiten des Auftraggebers ohne Wartezeiten zu gewähren. Einsätze, die aus die-sem Grund wiederholt werden müssen oder deren Durchführung sich zeitlich verlängert, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
8.3. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist der Auftraggeber ver-pflichtet, dem Auftragnehmer eine kostenlose Bereitstellung eines Strom-, Gas- und/oder Wasseranschlusses sowie einen ungehinderten Montagebeginn zu gewährleis-ten. Ferner hat der Auftraggeber vor Beginn des Auftrags sicherzustellen, dass die einzu-bauenden und erforderlichen Materialien verfügbar und vollständig vorhanden sind.
8.4. Zudem hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere
• eine ungehinderte Anlieferung- und/oder Montage möglich ist;
• Bereitstellung von ausreichender Arbeitsfläche vorhanden ist;
• Angabe von eventuellen Montagebeschränkungen mitgeteilt werden;
• ausreichend befestigte Transportwege vorhanden sind;
• Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Entladung und Einbringung vorhanden sind;
• Abdeckung von Material zur Vermeidung von Schäden z.B. durch Regen vorhanden sind. Im Übrigen gelten für die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers die Kundenin-formationen-Poolfolien-Schweißen, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber über-sendet.
8.5. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, sind behördliche und sons-tige baurechtliche oder privatrechtliche Genehmigungen vom Auftraggeber selbst zu be-schaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.6. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
8.7. Sind Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten und dergleichen vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn seiner Arbeiten auf et-waige mit den Arbeiten verbundene, dem Auftraggeber bekannte Gefahren (z.B. Feuer-gefährlichkeit in Räumen, Lagerung wertvoller Güter in angrenzenden Räumen, feuerge-fährdete Bau- und sonstige Materialien, Gefahr für Leib und Leben von Personen, usw.) hinzuweisen.
8.8. Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeit-raum angemessen. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwän-de werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
9. Leistungsänderung
9.1. Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leis-tungen des Auftragnehmers im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vor-stehendem Satz 2 erfolgen für den Auftraggeber unentgeltlich.
9.2. Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prü-fen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbe-standteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Doku-mentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
9.3. Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftrag-geber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungs-änderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leis-tungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Auftragneh-mer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
10. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
10.1. Aktionsgutscheine werden dem Auftraggeber per E-Mail überlassen.
10.2. Der Auftraggeber kann pro Bestellung nur einen Aktionsgutschein einlösen.
10.3. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
10.4. Der Auftraggeber hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellungsvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellungsvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
10.5. Der Betrag der Bestellung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Auftrag-geber zu erstatten.
10.6. Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Bestellung unterschreitet, hat der Auftraggeber den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Auftragnehmer zu erstatten. Hierfür kann der Auftraggeber eine von dem Auftragnehmer angebotene Zah-lungsart auswählen.
10.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.
10.8. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt ergänzend: Es erfolgt keine Erstattung des Aktions-gutscheins, wenn der Auftraggeber die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise be-auftragten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.
11. Lieferung und Einlösen von Wertgutscheinen
11.1. Wertgutscheine werden dem Auftraggeber per E-Mail überlassen.
11.2. Wertgutscheine unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB und ver-lieren mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr des Wertgutscheinkaufs ihre Gültig-keit. Ein dem Auftraggeber möglicherweise zustehendes Restguthaben wird diesem bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. Nach Eintritt des Ablaufdatums verfällt ein bestehen-des Restguthaben.
11.3. Der Auftraggeber hat den Wertgutschein vor Abschluss des Bestellungsvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellungsvorgangs ist eine Einlösung des Wertgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
11.4. Der Auftraggeber kann pro Bestellung auch mehrere Wertgutscheine einlösen.
11.5. Die Einlösung eines Wertgutscheins ist ausschließlich für die vom Auftragnehmer angebo-tenen Leistungen vorgesehen. Der Kauf von weiteren Wertgutscheinen durch Einlösung eines Wertgutscheins ist nicht möglich.
11.6. Soweit der Wert des Wertgutscheins den Betrag der Bestellung unterschreitet, hat der Auftraggeber den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Auftragnehmer zu erstatten. Hierfür kann der Auftraggeber eine von dem Auftragnehmer angebotene Zah-lungsart auswählen.
11.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Wertgutscheins findet nicht statt.
11.8. Der Wertgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen vor Leistungs-erbringung mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Wertgutschein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsun-fähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Auftragnehmer hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.
12. Fristüberschreitung, Abnahme und Vorbehalt der Selbstbelieferung
12.1. Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind nicht zwingend bindend, Änderungen müssen aber durch Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
12.2. Ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, so erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Im Falle der Erbringung von Teilleistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Teilabnahmen und ist berechtigt Teilrechnungen zu stellen.
12.3. Die Abnahmeerklärung bzw. Teilabnahmeerklärung bedarf der Schrift- oder Textform (Abnahmeprotokoll bzw. Teilabnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll bzw. Teilabnah-meprotokoll ist vom Auftragnehmer zu erstellen und vom Auftraggeber gegenzuzeich-nen.
12.4. Gibt der Auftraggeber von ihm im Rahmen der Abnahme erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von dem Verein-barten nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Pflicht zur Teilnahme an der Abnahme nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, soweit keine Abweichungen vorliegen, die bei ei-ner pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesen wären. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit der Mitteilung der Abnahmefähigkeit der Leistungen auf diese Bedeu-tung seines Verhaltens hinweisen. Soweit der Auftragnehmer Beschaffenheitsabwei-chungen arglistig verschwiegen hat, kann sich der Auftragnehmer nicht auf die Regelun-gen dieses Absatzes berufen.
12.5. Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftragnehmer dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, ent-stehen.
12.6. Sofern zwischen den Parteien verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden und diese trotz aller zumutbarer Anstrengungen des Auftragnehmers aus Gründen, die der Auf-tragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informie-ren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch in-nerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfüg-barkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder voll-ständige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers, wenn der Auftrag-nehmer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Auftrag-nehmer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Auftragnehmer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
13. Vergütung und Zahlungsbedingungen
13.1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Bruttopreis inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Um-satzsteuer.
13.2. Die Vergütung ist sofort nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Aufwendungen einschließlich Reisekosten sind mit der Vergütung ab-gegolten und werden nicht gesondert erstattet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßge-bend.
13.3. Die Kosten für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von eingebauten Teilen und Komponenten sind vom Auftraggeber zu tragen.
13.4. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammen-hang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen abgegolten.
13.5. Sofern zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird, werden die erbrachten Leis-tungen nachträglich monatlich in Rechnung gestellt.
13.6. Für Auftraggeber die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zah-lungsverzug. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
13.7. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Mit Ablauf vorstehender Zah-lungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auf-tragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Ge-richts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeits-zins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zah-lungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
13.8. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
13.9. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festge-stellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.
13.10. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Wird nach Abschluss des Ver-trags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vor-schriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rück-tritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
13.11. Der Auftraggeber kann den Rechnungsbetrag nach seiner Wahl mit nachstehen-der/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:
13.12. Bei Auswahl der Zahlungsart „mollie“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungs-dienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (nachfol-gend „mollie“). Die einzelnen über mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Auf-traggeber im Onlineshop des Auftragnehmers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungs-transaktionen kann sich mollie weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besonde-re Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Auftraggeber ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen erhält der Auftraggeber unter www.mollie.com/de.
13.13. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungs-dienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxem-bourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Auftraggeber nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar. Bei der Zahlungsab-wicklung kann sich PayPal auch der Dienste Dritter bedienen. Für den Fall, dass der Auf-tragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in Vorleistung geht (z.B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt dieser seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Auftraggeber konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Eine Annahme der Abtretungserklärung des Auftragnehmers setzt eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung durch PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungs-dienstleister voraus. Der Auftragnehmer behält sich vor, die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses abzulehnen. Im Fall der Zulassung der ausge-wählten Zahlungsart hat der Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbar-ten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Der Auftrag-geber kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungs-dienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Auftragnehmer bleibt für allge-meine Anfragen des Auftraggebers z.B. zu der Dienstleistung, Lieferzeit, Versendung, Re-touren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften zu-ständig.
14. Erfolglose Instandsetzung
Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand ge-setzt werden, weil a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, oder b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein aner-kannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftragge-ber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, sofern nicht die Un-durchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftrag-nehmers (z.B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.
15. Nennung als Referenzkunden
15.1. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers be-rechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustim-mung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustim-mung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Auftragnehmer berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
15.2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Auftrag-nehmers, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür er-forderlichen Namens- und Markenrechte ein.
16. Haftung für Mängel
16.1. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, insbesondere die §§ 634 ff. BGB.
16.2. Ist das Werk mangelhaft, leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Beseitigung des Man-gels (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Ver-trages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.
16.3. Das Recht auf Kündigung steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
16.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr beginnend mit der Abnah-me des Werkes. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Män-geln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer 17. dieser AGB.
16.5. Die vorstehenden Einschränkungen und Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
• für ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungswei-se für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Ver-schweigen eines Mangels
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
17. Haftung für Schäden
17.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine ge-setzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit;
• bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
17.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 17.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
17.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
18. Verjährung eigener Ansprüche des Auftragnehmers
Ansprüche des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf (5) Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
19. Geheimhaltung und Datenschutz
19.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemach-ten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekenn-zeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Infor-mationen“), insbesondere Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, Methoden und Know-how vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen de-ren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftli-cher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behan-deln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, min-destens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
19.2. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die vertragsgemäße Leistungser-bringung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei verwertet, an Dritte weitergegeben oder sonst genutzt werden. Im Übrigen ist die Verwertung, Wei-tergabe an Dritte oder sonstige Nutzung vertraulicher Informationen ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Partei ist gesetzlich zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt bzw. verpflichtet. Sofern gesetzlich zulässig, wird die berechtig-te bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Un-ternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
19.3. Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, (freien) Mitar-beitern oder Dritten, denen vertrauliche Informationen weitergegeben und offengelegt werden, mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungspflicht auch über das En-de des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht be-reits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit be-steht.
19.4. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind vertrauliche Informatio-nen, die
19.4.1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein be-kannt wurden, ohne gegen die Geheimhaltungspflicht zu verstoßen;
19.4.2. die jeweils andere Partei unabhängig von diesem Vertrag oder der betroffenen Partei selbst entwickelt hat;
19.4.3. die jeweils andere Partei von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der betroffenen Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hat; oder
19.4.4. die von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung of-fengelegt werden dürfen bzw. müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber rechtzeitig informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
Der Nachweis für das Vorliegen einer vorbezeichneten Ausnahme obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
19.5. Die Parteien werden die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Aufforderung nach Vertragsbeendigung herausgeben oder unwiederbringlich vernichten. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informatio-nen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensiche-rungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse, sofern deren Herausgabe oder Vernich-tung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
19.6. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die vereinbarte Vertragslaufzeit und besteht nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
19.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der vom Auftragneh-mer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon un-berührt .
19.8. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
19.9. Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbe-zogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrages einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag ab-schließen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten al-lein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.
20. Vertragslaufzeit und Kündigung
20.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Er endet, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
20.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde frist-los zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berück-sichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interes-sen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wich-tigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündi-gung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufge-fordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
20.3. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt wer-den.
20.4. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftrag-geber nutzbar sind.
21. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die be-troffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertrags-verhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung her-beigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.
22. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auf-tragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignis-ses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
23. Alternative Streitbeilegung
23.1. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlauf-stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienst-leistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
23.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
24. Verhaltenskodex
24.1. Der Auftragnehmer hat sich dem Verhaltenskodex von den Trusted Shops Qualitätskrite-rien unterworfen. Weitere Informationen findet der Auftraggeber im Internet unter www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf.
25. Schlussbestimmungen
25.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt ergänzend: Die Abtretung von Rechten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zu-stimmung der jeweils anderen Partei.
25.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
25.3. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Ver-brauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäi-schen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
25.4. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermö-gen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver-tragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Er-füllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Indivi-dualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangi-ge gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 18.07.2024